Mediation

Mediation (Vermittlung) ist eine lösungsorientierte Konfliktregelungsmethode. Die Teilnahme an einer Meditaion ist freiwillig und findet außergerichtlich statt. MediatorInnen sind neutrale Vermittler. Sie unterstützen alle an einem Konflikt Beteiligten, gemeinsam, ohne Zwang und eigenverantwortlich, eine für alle annehmbare Lösung / Vereinbarung zu erarbeiten. Dabei werden nicht nur rein

rechtliche Aspekte beachtet, vielmehr stehen die Interessen der Beteiligten im Vordergrund.

 

Österreich hat eine umgassende gesetzliche Grundlage zur Mediation geschaffen, im Gesetz wird Mediation definiert als: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen".

§ 1 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG)

 

 

Geförderte Familienmediation

In Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten ist in Österreich das Modell der geförderten interdisziplinären Co-Mediation etabliert. Diese vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend finanziell geförderte Mediation dürfen nur MediatorInnen mit bestimmten Voraussetzungen anbieten:

Eintragung in die MediatorInnenliste beim Bundesministerium für Justiz

Nachweis entsprechender Quellberuf (juristischer/ psychosozialer Bereich)

5-jährige familienbezogene Praxiserfahrung

Mitglied bei einem Kooperationspartener des Ministeriums

regelmäßige fachspezifische Fortbildungen

 

Seit 2001 biete ich die geförderte Mediation gemeinsam mit DSA Marianne Rabensteiner an. Beide sind wir ordentliche Mitglieder im "Verein zu Förderung der Mediation – VFM" sowie eingetragene Mediatorinnen in die vom Bundesministerium für Justiz geführte MediatorInnen-Liste.